Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RuW-Werbung & Design e.K.

 

§ 1 Geltungsbereich, Anbieteridentität und Vertragspartnerschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der RuW-Werbung & Design e.K., Inhaberin Karina Weiß, Obere Dorfstraße 14, 79618 Rheinfelden (nachfolgend: „Anbieter“). 

(2) Der Anbieter ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRA 707076 eingetragen. 

(3) Vertragspartnerschaft: Sämtliche Verträge kommen ausschließlich mit der RuW-Werbung & Design e.K. zustande. Dies gilt uneingeschränkt für alle Vertriebskanäle, insbesondere für Beauftragungen über die Domain Gutachter-Folierung.de, soziale Medien, Telefonate, elektronische Korrespondenz oder Vor-Ort-Termine. 

(4) Sachverständigentätigkeit: Zur Erbringung fachspezifischer Gutachten und gutachterlicher Stellungnahmen bedient sich der Anbieter Herrn René Weiß als qualifizierten Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB. Herr Weiß ist zertifizierter Sachverständiger (DGuSV e.V., Reg.-Nr.: #DE/16579, Zertifikat: EU# DE/16579, Prüfziffer: VI-DE89842).

§ 2 Kostenpflichtige Erst-Einschätzung und Beratungsleistung

(1) Für die erste fachliche Einschätzung eines Sachverhalts, Kurz-Begutachtungen oder fachspezifische Beratungen wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 190,00 € netto (zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) erhoben. 

(2) Der Kunde wird vorab im Rahmen des elektronischen Verlaufs (E-Mail, Messenger-Dienste) oder während eines Telefonats ausdrücklich auf die Kostenpflicht dieser Leistung hingewiesen. Mit Inanspruchnahme der Beratung nach erfolgtem Hinweis gilt der Beratungsauftrag als erteilt. 

(3) Die Gebühr ist gemäß § 611 BGB (Dienstvertrag) unmittelbar nach Abschluss der Beratung zur Zahlung fällig. Eine Anrechnung auf Folgeaufträge erfolgt nur bei schriftlicher Individualvereinbarung.

§ 3 Vergütung von Gutachten nach JVEG und Honorarstruktur

(1) Die Vergütung für Sachverständigenleistungen richtet sich, sofern keine abweichende schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde, nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

(2) Nebenkosten und Auslagen (z. B. Fotodokumentation, Fahrtkosten, Laborkosten sowie externe Prüfberichte von Herstellern) werden gesondert in Rechnung gestellt und eins zu eins an den Kunden weitergegeben. 

(3) Bei Privatgutachten ist der Anbieter berechtigt, gemäß § 632a BGB eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Die Ausarbeitung des Gutachtens beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang des Vorschusses.

§ 4 Factoring und Forderungsabtretung (B2B / Öffentlich)

(1) Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfolgt die Rechnungsabwicklung im Wege des Factoring. Der Anbieter tritt die Forderungen hierbei an die abcfinance GmbH, Kalscheurener Str. 89, 50354 Hürth (Köln) ab. 

(2) Gemäß § 398 BGB wird der Kunde über diese Abtretung informiert. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können ausschließlich an die abcfinance GmbH geleistet werden. 

(3) Die mit dem Factoring verbundenen Gebühren und Aufwendungen sind in die Preiskalkulation eingeflossen und werden im Endpreis berücksichtigt bzw. auf den Kunden umgelegt.

§ 5 Bonitätsprüfung (Limit) und Zahlungsmodalitäten

(1) Voraussetzung für die Lieferung auf Rechnung ist eine positive Bonitätsprüfung durch den Factoring-Partner (Einräumung eines sog. Limits). 

(2) Wird ein Limit abgelehnt oder seitens des Factoring-Partners widerrufen, ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist unmittelbar bei Abnahme oder Fertigstellung zu begleichen. 

(3) Für Privatkunden gilt grundsätzlich die Zahlung per Vorkasse (Überweisung)

(4) Kunden, die kein Factoring-Limit erhalten, jedoch vom Anbieter als vertrauenswürdig eingestuft werden, können auf Rechnung beliefert werden. Hier gilt ein Zahlungsziel von sofort rein netto (innerhalb von 3 Tagen)

(5) Skonto kann bei ausgedehnter Geschäftsbeziehung gewährt werden. Ein vereinbarter Skontoabzug berechnet sich vom reinen Warenwert; Factoring-Gebühren bleiben hiervon unberührt.

§ 6 IT-Sicherheit, TLS-Verschlüsselung und Revisionssicherheit

(1) Der Schutz der Vertraulichkeit hat höchste Priorität. Die elektronische Kommunikation erfolgt standardmäßig über TLS-zertifizierte Verschlüsselung

(2) Kundendaten und Gutachterakten werden zur Gewährleistung der Revisionssicherheit auf zertifizierten externen Servern gespeichert. 

(3) Der Anbieter haftet nicht für Übermittlungsfehler oder Manipulationen außerhalb seiner Einflusssphäre, sofern die gängigen Verschlüsselungsstandards gewahrt wurden.

§ 7 Datenschutz, Auskunftsrecht und Datenübermittlung

(1) Gemäß Art. 15 DSGVO hat der Kunde das Recht auf jederzeitige unentgeltliche Auskunft über die Herkunft, den Empfänger und den Zweck seiner gespeicherten personenbezogenen Daten. 

(2) Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass projektbezogene Daten an Dritte (insbesondere abcfinance GmbH, Prüflabore, Hersteller oder beteiligte Behörden) weitergegeben werden, sofern dies zur Vertragsdurchführung, zur Aktenführung oder zur Beweissicherung zwingend erforderlich ist.

§ 8 Widerrufsbelehrung und vorzeitiges Erlöschen des Rechts

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 355 BGB). 

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Dienstleistungen (z. B. der 190 € Erst-Einschätzung), wenn der Anbieter die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 4 BGB). 

(3) Bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (Individualanfertigungen der Werbetechnik), ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet (§ 642 BGB). Er hat beigestellte Objekte (Fahrzeuge, Werbeflächen) in einem für die Bearbeitung geeigneten (sauberen, trockenen, wachs- und silikonfreien) Zustand zu übergeben. 

(2) Der Kunde hat dem Sachverständigen ungehinderten Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 10 Haftungsausschluss und Untergrundrisiko

(1) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. 

(2) Gefahrenhinweis: Für Schäden am beigestellten Untergrund (z. B. Lackabplatzungen bei Nachlackierungen, Materialreaktionen, thermische Spannungsrisse bei Glas) wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters (§ 276 BGB).

§ 11 Frachtkosten und Gefahrenübergang

(1) Sämtliche Versand- und Frachtkosten der Vorlieferanten oder Hersteller werden eins zu eins auf den Kunden umgelegt. 

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Käufer über (§ 447 BGB).

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der RuW-Werbung & Design e.K. (§ 449 BGB).

§ 13 Online-Streitbeilegung und Gerichtsstand

(1) EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Rheinfelden (Amtsgericht Lörrach / Landgericht Freiburg).

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